Teurer Kundenparkplatz

Urteil des Landgerichtes Magdeburg

Dass man auf einem Kundenparkplatz mit der Hoffnung Parkkosten zu sparen ziemlich daneben liegen kann, zeigt der folgende Fall. Wenn man kein Kunde ist, darf man auch abgeschleppt werden.

Wer sein Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss im Zweifelsfall auch die Abschleppkosten bezahlen. Dies hat das Landgericht (LG) Magdeburg entschieden (Az.: 1 S 70/08). Ein Autobesitzer, der die bereits gezahlten Kosten in Höhe von 165 Euro zurückverlangte, war mit seiner Klage erfolglos.

Keine Schikane

Die Richter lehnten die Forderung ab und wiesen darauf hin, dass ein Abschleppen wäre nur dann rechtswidrig, wenn hierdurch der Fahrzeughalter schikaniert würde. Der Besitzer des Parkplatzes sei auch berechtigt ein Abschleppunternehmen generell mit der Parkplatzüberwachung und dem Entfernen von Falschparkern zu beauftragen. (AG)

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