Teure Familien-Beule

Urteil des Bundesgerichtshofes

Schäden von Mitversicherten aus der eigenen Familie an eigenen Fahrzeugen haben nach diesem Urteil ihre ganz eigene Qualität. Und die kann womöglich nicht billig sein.

Fährt eine Ehefrau ihrem Mann mit dem gemeinsamen Zweitwagen eine Beule in dessen Auto, so braucht dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der beide Wagen versichert sind, nicht für den Schaden aufzukommen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft, nach der Schäden, die eine «mitversicherte» Person angerichtet hat, keinen Leistungsanspruch auslösen.

Ken entschädigungspflichtiger Fremdschaden

Die Schädigung von eigenen Sachen durch einen Mitversicherten könne nach Ansicht der Richter (Az.: IV ZR 313/06) nicht als entschädigungspflichtiger „Fremdschaden“ behandelt werden und müsse demzufolge auch nicht von der Versicherung abgegolten werden. Nur eine Vollkaskoversicherung wäre in diesem Fall leistungspflichtig gewesen. (AG)


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