Reifen gelöst: Werkstatt muss Schadensersatz zahlen

Hinweis auf Rechnung reicht nicht

Reifen gelöst: Werkstatt muss Schadensersatz zahlen
Reifenbestellungen gehen bei Michelin derzeit verhalten ein © ADAC

Nach einem Reifenwechsel muss die Werkstatt den Autofahrer darauf hinweisen, dass er die Radschrauben nachziehen muss. Versäumt sie es und es kommt zum Unfall, wird Schadensersatz fällig.

Im Oktober ist es wieder soweit. Dann sollten Sommer- gegen Winterreifen getauscht werden. Kurz vor dem Beginn des Reifenwechsels gibt es ein wichtiges Urteil nach einem Berufungsverfahren des Landgerichts Heidelberg.

Radschrauben müssen nachgezogen werden

Es urteilte, dass wegen mangelhafter Sicherheitshinweise nach dem Reifenwechsel eine Autowerkstatt nach einem Unfall dem Fahrer Schadenersatz zahlen muss. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweise auf die Pflicht, wie das Gericht jetzt mitteilte. Das Urteil war bereits am 27. Juli gesprochen worden (Az. 1 S 9/10).

Ein Mann hatte geklagt, weil er von der Werkstatt einen Schaden in Höhe von 4000 Euro ersetzt bekommen wollte. Nach dem er rund 1900 Kilometer gefahren war, hatte sich ein Reifen während der Fahrt auf der Autobahn gelöst. Das Gericht gab ihm nun in der Berufungsinstanz Recht. Allerdings trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil er die allmähliche Lockerung bemerkt haben müsste und nicht rechtzeitig zur Werkstatt fuhr. (dpa)

Keine Beiträge vorhanden