Punkten zum falschen Zeitpunkt

Urteil des Bundesverwaltungsgericht

Verkehrssünder sollten sich rechtzeitig zum Besuch eines Punkte-Abbauseminars entscheiden. Ist die magische «18» erreicht, ist der Führerschein vorläufig passe.

Übersteigt das «Punktekonto» eines Autofahrers in der Flensburger Sünderkartei 18 oder mehr, ist ihm der Führerschein zu entziehen. Das Gesetz unterstellt, dass man bei vielen Verkehrsvergehen ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wird zwischenzeitlich ein Aufbauseminar besucht, so reduziert sich der Punktestand, so dass gegebenenfalls die 18-Punkte-Marke nicht erreicht wird. Dabei kommt es jedoch nicht auf die Punktezahl an, die bei der rechtskräftigen Ahndung des letzten Verkehrsverstoßes maßgebend war, sondern auf den Stand am «Tag der Tat».

Zu spätes Abbauseminar

Zu diesem für Autofahrer negativen Ergebnis kam das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 3/07). Da dieses Datum naturgemäß vor dem rechtskräftigen Beschluss liegt, können Autofahrer also nicht zwischen dem ersten und dem letzten Tag schnell noch per Aufbauseminar versuchen, ihr Punktekonto zu reduzieren. Ist am Tag des Verkehrsvergehens die 18-Punkte-Grenze erreicht, dann ist der Führerschein weg. (AG)

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