Ohne Zeitverzug

Urteil des Kammergerichts Berlin

Wer ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn abstellt, hat bestimmte Regeln einzuhalten. Vor allem muss er sich beim Ein- und Aussteigen beeilen.

Nach dem Aussteigen aus dem Auto muss die zur Fahrbahn weisende Tür zügig wieder geschlossen werden. Sie darf zum Beispiel nicht länger offen stehen, weil der Fahrer im Wagen etwas sucht - er muss dazu die Beifahrertür nutzen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Verkehrsrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 12 U 185/08). Hintergrund ist die besondere «Gefahrenminderungspflicht» dessen, der zur Fahrbahn aussteigt.

Kollision durch Herannahenden

In dem Fall entschieden die Richter, dass die Tür nicht länger offen stehen darf, als für das Aussteigen unbedingt nötig ist. Der Fahrer hatte beim Aussteigen den Schlüssel im Wageninneren verloren - er ließ die Tür offen und suchte danach. Ein herannahendes Fahrzeug streifte und beschädigte die Tür. Diesen Fahrer traf den Richtern zufolge keine Schuld. Wenn der Fahrer mindestens 50 Zentimeter Seitenabstand hält, habe er richtig gehandelt. (dpa/tmn)

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