Nach Chip-Tuning sofort zum TÜV

Nach einem Chip-Tuning-Eingriff muss dies umgehend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Auch sonst gibt es für den Halter noch einiges zu beachten.

Autofahrer müssen einen Chip-Tuning-Eingriff umgehend von Kfz-Sachverständigen oder der Zulassungsstelle abnehmen lassen. Andernfalls entfalle die Betriebserlaubnis für das Auto, teilt der ADAC in München unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit (Az: 1 U 181/06). Das gelte selbst dann, wenn Fahrer ein technisches Gutachten für den Chip besitzen. Herstellern zufolge kann sich der Einbau negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch und die Abgaswerte eines Wagens auswirken.

Auch der Kfz-Haftpflichtversicherung müsse eine Leistungssteigerung des Motors laut ADAC gemeldet werden. Unter Umständen könne der Eingriff dazu führen, dass Versicherte eine höhere Prämie zahlen müssen. Unterbleibt die Mitteilung, könnten Leistungen im Schadensfall verweigert werden. (dpa)

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