Kind haftet nicht für Autoschaden

Autofahrer müssen eventuelle Gefahren bei spielenden Kindern voraussehen und sich dementsprechend verhalten. Bei Schäden haften zumeist nicht die Kinder oder deren Eltern.

Rollt das Fahrrad eines Kindes beim Spielen auf die Straße und beschädigt ein fahrendes Auto, muss der Halter die Reparaturkosten selbst tragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist. In dem Fall ließ ein Achtjähriger auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, um es weiterrollen zu lassen. Das Rad geriet auf die Straße und stieß mit einem Auto zusammen.

Erwachsene müssen vorsichtig handeln

An diesem entstand ein Schaden von rund 1200 Euro, außerdem fielen Kosten für ein Sachverständigengutachten in Höhe von etwa 340 Euro an. Die Richter entschieden, der Junge sei nicht haftbar. Denn er habe sich in dem Moment keine Gedanken über die Verkehrssituation gemacht. Vom erwachsenen Fahrer dagegen sei zu erwarten, im Verkehr die Gefahr zu erkennen und entsprechend vorsichtig zu fahren. (dpa)

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