Höhere Bußgelder für Drängler

Auf Verkehrsrowdies kommen drastischere Strafen zu. Ansonsten treten ab Mai noch andere Änderungen des Bußgeldkatalogs in Kraft.

Drängler im Straßenverkehr müssen von Mai an mit höheren Bußgeldern rechnen. Dann treten Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges in Kraft, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) am Dienstag in Berlin mitteilte. Vor allem bei zu geringem Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto drohe schnell ein Fahrverbot.

Auf Mindestabstand achten

Laut DAV muss der Mindestabstand künftig bei 80 Kilometern in der Stunde mindestens 5/10 des halben Tachowertes (20 Meter) betragen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ein Abstand unter 12 Meter (3/10 des halben Tachowerts) kostet 100 Euro und schlägt mit vier Punkten in Flensburg zu Buche. Bei 100 Stundenkilometern droht bei weniger als 15 Metern Abstand ein längeres Fahrverbot. Der Anwaltverein wies darauf hin, dass die Abstandsmessungen der Polizei oft falsch seien. In Zweifelsfällen empfehle es sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Ferner gilt vom Mai an die neue Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, zahlt künftig 20 Euro. Bleibt das Auto mit Sommerreifen im Schnee stecken, verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.

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