Handyverbot am Steuer wird eng ausgelegt

Telefonieren am Steuer wird hart bestraft. Der Begriff «Mobiltelefon» wird von den Gerichten weit über das eigentliche Handy ausgelegt.

Das Handyverbot am Steuer ist nicht allein auf das Telefonieren ausgerichtet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe teilt auch einen mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehenen «Palm-Organizer» der Sparte «Mobiltelefon» zu, wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart berichtet. Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt sei, spiele es keine Rolle, ob es darüber hinaus über weitere Funktionen verfüge.

Auch Datenabfrage gesetzeswidrig

So handelt derjenige auch verkehrswidrig, der während der Fahrt bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abfrage. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass es allein auf das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons ankomme und dabei jegliche Nutzung untersagt sei, also auch das Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer.

Sollte allerdings das Telefon bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel genutzt werden, verstößt dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg nicht gegen das Gesetz. Ein Verstoß wäre aber dann möglich, wenn durch eine Fehlreaktion beim Wechsel der Ampel von Rot auf Gelb eine Verkehrsbehinderung oder -gefährdung eintritt. (AG)

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