Gelöschte „Punkte“ kein Grund für MPU

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Wegen einer Alkoholfahrt erteilte Punkte dürfen nach ihrer Löschung nicht zum Anlass für eine medizinisch-psycholgische Untersuchung (MPU) genommen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Gelöschte Flensburg-Punkte bleiben gelöscht - sie dürfen nicht mehr gegen einen Autofahrer verwendet werden. Auf diese Formel lässt sich eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bringen, auf die der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hinweist.

Erfolg mit rechtlichen Schritten

Demnach dürfen wegen einer Alkoholfahrt erteilte Punkte nach ihrer Streichung aus dem Zentralregister nicht zum Anlass für die Anordnung einer medizinisch-psycholgischen Untersuchung (MPU) genommen werden. Gegen eine solche MPU hat sich ein Autofahrer gewehrt, bei dem im Mai vergangenen Jahres bei einer Kontrolle eine Blutalkoholkonzentration von 0,63 Promille festgestellt worden ist. Schon gut zwei Jahre zuvor war er mit 0,77 Promille erwischt worden, doch die Punkte sind wie vorgesehen vorher gelöscht worden. Die Verkehrsbehörde ordnete daraufhin trotzdem eine MPU an.

Die rechtlichen Schritte des Betroffenen hatten Erfolg. Entgegen der in der ersten Instanz noch vom Gericht vertretenen Auffassung habe sich der Antragsteller nicht als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" erwiesen, so die Koblenzer Richter. Davon wird in der Praxis immer dann ausgegangen, wenn ein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Punkten "vorbestrafter" Autofahrer aus demselben Grund noch einmal auffällig wird. Im zu entscheidenden Fall dürfe die im rechtlichen Sinne abgegoltene Tat dem Betroffenen aber nicht mehr vorgehalten werden. Vielmehr habe dieser sich im Sinne des Punktsystems bewährt. Ein Führerscheinentzug komme daher auch nicht in Frage (OVG Rheinland-Pfalz, Az. 10 B 10545/10). (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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