Gegen Fahrverbot als Hauptstrafe

Bundesjustizministerin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die geltende Rechtslage für ausreichend. Gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe zögen immer noch gute Argumente, sagte die Bundesjustizministerin.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe bei kleineren Delikten ausgesprochen. «Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten», sagte die Ministerin am Mittwoch am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg.

Berufskraftfahrer besonders hart betroffen

Der Vorschlag Niedersachsens, neben Haft- und Geldstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe verhängen zu können, sei nicht neu. «Ich denke, die guten Argumente dagegen ziehen auch heute noch», sagte die Ministerin. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt jedoch wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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