Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die geltende Rechtslage für ausreichend. Gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe zögen immer noch gute Argumente, sagte die Bundesjustizministerin.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat sich gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe bei kleineren Delikten ausgesprochen. «Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten», sagte die Ministerin am Mittwoch am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg.
Berufskraftfahrer besonders hart betroffen
Der Vorschlag Niedersachsens, neben Haft- und Geldstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe verhängen zu können, sei nicht neu. «Ich denke, die guten Argumente dagegen ziehen auch heute noch», sagte die Ministerin. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt jedoch wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen. (dpa)