Am 19. Januar 2009 tritt das neue Führerscheinrecht in Kraft. Ausländische Fahrerlaubnisse gelten dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.
Dem sogenannten Führerscheintourismus wird künftig ein Riegel vorgeschoben. Laut dem ADAC in München tritt die entsprechende Änderung mit dem neuen Führerscheinrecht schon am 19. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Fahrerlaubnisse aus dem Ausland nicht mehr gelten, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.
Rechtliche Lücke genutzt
In der Vergangenheit hatten Verkehrssünder eine rechtliche Lücke genutzt, um nach dem Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland einen Führerschein zu erwerben. (dpa/tmn)