Führerscheinentzug für Falschparker

Punkte sind entscheiden

Wer sein Auto wiederholt falsch parkt, der muss ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Dem Flensburger Zentralregister ist es egal, wie die Punkte zustande gekommen sind.

Auch Falschparken kann den Führerschein kosten. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der seinen Wagen wiederholt regelwidrig abstellte und dadurch 18 Punkte im Flensburger Zentralregister ansammelte. Seine Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt.

Punktestand entscheidend

Durch das Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Dabei ist es unerheblich, welche Verstöße begangen wurden. Maßgeblich für den Eintrag in Flensburg ist eine Geldbuße von jeweils mindestens 40 Euro; das war bei dem Falschparker der Fall (Az.: 3 L 664/10.NW). (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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