Falsches Kreuzchen zählt doch

Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen

Schon der einmalige Drogenmissbrauch am Steuer kann unangenehme Folgen haben. Es kommt aber wie in diesem Fall auch darauf an, um welche Drogen es sich genau handelt.

Wird ein Autofahrer, dem «wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln» der Führerschein entzogen wurde, aufgefordert, eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchführen zu lassen, so gilt diese Aufforderung auch dann, wenn die Behörde das entsprechende Kreuz auf dem Formular versehentlich statt bei «MPU» in die Rubrik «Sachverständigen-Gutachten» gesetzt hat. Das stellten jetzt die Richter Verwaltungsgericht Gelsenkirchenklar klar. (Az.: 7 K 2905/07)

Einmal ist nicht Keinmal

Ein solch offensichtliches Versehen der Behörde führe nicht zur Unwirksamkeit der Aufforderung, die im selben Schreiben ausdrücklich vorgesehen war. In dem Fall wehrte sich der Autofahrer, der zugleich ein Taxi unterhielt, unter anderem mit dem Argument gegen die «MPU», dass er nur einmalig Kokain «probiert» habe. Die Richter hielten das allerdings für ausreichend; bei der Einnahme des vergleichsweise harmlosen Cannabis (Haschisch) sei das anders. (AG)

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