Doppelte Vorsicht notwendig

Rückwärts ausparken

Wer im Rückwärtsgang unaufmerksam ausparkt, kann vor Gericht kaum auf mildernde Umstände hoffen. Fehler anderer werden im Urteil der Richter sogar nachrangig.

Stoßen ein plötzlich rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt kommender Autofahrer und ein Motorradfahrer zusammen, der sich im «fließenden Verkehr» bewegt, ist im Allgemeinen der Rückwärtsfahrende voll schadenersatzpflichtig. In diesem vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelten Fall (Az.: 1 U 188/07) wurde zu Lasten eines Mercedesfahrers entschieden, der den Biker zu einer «Notbremsung» zwang, die den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern konnte.

Versicherer wollte Kostenbeteiligung

Dass der Zweiradfahrer um fünf km/h zu schnell unterwegs war, hielten die Richter in diesem Zusammenhang für nicht erheblich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers war der Ansicht, der Motorradfahrer müsse zu einem Drittel an den Gesamtkosten beteiligt werden. (AG)

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