Bußgeld für Benutzung des Organizers

Wer seinen Organizer beim Autofahren benutzt, der muss mit einer Geldstrafe rechnen. Für das Oberlandesgericht Karlsruhe ist ein solches Gerät wie ein Handy einzustufen.

Wer am Steuer mit einem Organizer hantiert, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 3 SS 219/05).

Denn zumindest Geräte, mit denen auch das mobile Telefonieren möglich ist, seien als Mobiltelefon einzustufen - und das Telefonieren am Steuer ist untersagt. Ob im betreffenden Fall tatsächlich telefoniert oder nur der Datenspeicher abgerufen wird, spiele keine Rolle.

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