Betreiber haftet für Schäden

Automatische Waschanlage

Für den in einer automatischen Waschanlage entstandenen Schaden muss der Betreiber aufkommen. Er hat nachzuweisen, dass die Anlage regelmäßig gewartet werde, wie aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervorgeht.

Wird ein Auto in einer vollautomatischen Waschanlage beschädigt, haftet grundsätzlich deren Betreiber. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 11 S 98/09), über das die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 12/2010) berichtet. Der Betreiber müsse beweisen, dass er die Anlage regelmäßig und sorgfältig gewartet hat. Andernfalls dürfe vermutet werden, dass er für den Schaden verantwortlich sei.

Lackschäden moniert

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters statt. Der Kläger hatte nach einem Waschvorgang in einer vollautomatischen Autowaschanlage Lackschäden an seinem Wagen moniert. Der Betreiber der Waschanlage meinte, dass er daran keine Schuld habe, da die Anlage vollautomatisch arbeite. Das Landgericht entschied aber, dies entbinde den Betreiber nicht von der Pflicht und dem Nachweis einer regelmäßigen Wartung der Anlage. Diesen Nachweis sei der Betreiber schuldig geblieben. (dpa/tmn)

Vorheriger ArtikelKia Ceed bald als Cabrio
Nächster ArtikelDaimler: Kein Wechsel an Führungsspitze
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden