Beim Auffahren auf die Autobahn besteht Wartepflicht

Die Vorfahrt auf der Autobahn muss gewährleistet bleiben. Wer trotzdem auf ein Auto auffährt, das zu sorglos vom Beschleunigungsstreifen gewechselt war, wird auch zur Kasse gebeten.

Beim Auffahren auf die Autobahn dürfen Autofahrer das Einfädeln nicht erzwingen. Auf dem Beschleunigungsstreifen bestehe eine Wartepflicht, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Ein Missachten der Regel verstoße nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern verletze auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs. Kommt es dadurch zu einem Unfall, könne der Auffahrende mithaften, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervorgehe (Az.: 10 U 16/06).

Mitschuld über 30 Prozent

In dem Fall war ein Lkw-Fahrer den Angaben zufolge zu sorglos vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Autobahnspur gewechselt. Dadurch zwang er einen Autofahrer zur Vollbremsung. Das verhinderte zwar einen Zusammenstoß, dafür fuhr dem Mann aber ein nachfolgendes Auto auf. Das Gericht bescheinigte dem Lkw-Fahrer eine grob fahrlässige Fahrweise, die eine Gefahrenbremsung provoziert habe.

Allerdings treffe auch den Autofahrer eine Mitschuld, da er den Lkw rechtzeitig hätte erkennen und abbremsen oder die Spur wechseln können. Daher wies das Gericht dem Lkw-Fahrer eine Haftungsquote von 70 Prozent zu. Den Rest musste der Autofahrer tragen. (dpa)

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