Autokorsos können teuer werden

Der WM-Freude sind Grenzen gesetzt. Spontane Autokorsos und selbst Fußgänger könnten von der Polizei bestraft werden. Die Beamten selbst haben die Möglichkeit, sich vor dem Bestrafen zu drücken.

Eine spontan mit Autokorso und Hupkonzert geäußerte WM-Freude kann für Fußballfans - zumindest theoretisch - teuer werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt «unnötiges Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften» unter Strafe: 20 Euro können dafür fällig werden. Darauf weist die in Hamburg erscheinende Zeitschrift «Auto Bild» (Ausgabe 24/2006) hin.

Selbst Fußgänger nicht vor Strafe gefeit

Wer Warnblinker, Hupe und Lichthupe einsetzt, um seiner Freude Ausdruck zu verleihen, kann mit 10 Euro zur Kasse gebeten werden. Und wer nicht angeschnallt ist und dabei auch eine Fahne zu weit aus dem Fenster hält, ist mit insgesamt 50 Euro dabei.

Selbst zu Fuß sind Feiernde nicht vor Bußgeldern gefeit: Fans, die ihre WM-Party auf die Straße ausdehnen und den Gehweg oder die Fahrbahn blockieren, können mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Dass die Polizei trotzdem selten einschreitet, kann den Angaben zufolge mit der Anwendung des «Opportunitätsprinzips» erklärt werden. Dieses setzt «die Bedeutung einer Ordnungswidrigkeit und die Zweckmäßigkeit der Verfolgung» ins Verhältnis.

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