Autofahrer haftet bei zu hohem Tempo

Autofahrer müssen bei einem Unfall mit einem auf der Straße liegenden Reifen bei zu hohem Tempo einen Teil des Schadens selbst tragen. Ein Einhalten der Richtgeschwindigkeit hätte das Risiko vermindert.

Kann ein Autofahrer wegen zu hohem Tempo einem auf der Straße liegenden Reifen nicht ausweichen, bleibt er auf einem Teil des dabei entstehenden Schadens sitzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Jena hervor (Az.: 8 U 28/05), über das die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Heft 13/2006) berichtet. Eine Alleinhaftung wegen zu hoher Geschwindigkeit lehnten die Richter für solche Fälle jedoch ab.

Risiko erhöht

In dem Fall war ein Mann mit seinem Wagen bei etwa Tempo 200 auf der Autobahn unterwegs und kollidierte mit einem auf der Fahrbahn liegenden Lkw-Reifen. Für den am Auto entstandenen Schaden forderte er vollen Ersatz vom Halter des Lastwagens. Dem folgte das OLG nicht, sondern nahm eine Haftung des Klägers zu 30 Prozent an. Denn er habe das Risiko deutlich erhöht, indem er die für Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern deutlich überschritten habe.

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