Auto ist keine Waffe

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden revidiert. Da ein Auto nicht zur Bekämpfung von Menschen eingesetzt werde, sei es keine Waffe.

Ein Auto ist keine Waffe - wenigstens nicht im Sinne des Strafrechts. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. In dem Fall ging es um den missglückten Versuch von Dresdner Polizisten, einen betrunkenen Autofahrer dingfest zu machen. Nach einer Verfolgungsjagd hatten die Polizisten den Mann gestellt. Als sich ein Beamter ins Fahrzeug beugte, um den Zündschlüssel abzuziehen, fuhr der Mann mit Vollgas rückwärts und riss den Beamten mehr als zehn Meter mit sich.

Unterscheidung für Höhe der Strafe entscheidend

Das Manöver endete zwar ohne Verletzungen, doch wurde der Fahrer unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht Dresden erkannte sogar auf einen besonders schweren Fall, weil der Täter eine «Waffe im untechnischen Sinne» - nämlich das Auto - mit sich geführt habe. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte das Urteil. (Az: 2 BvR 2238/07 - Beschluss vom 1. September 2008)

Die Karlsruher Richter dagegen gaben der Verfassungsbeschwerde des Autofahrers statt. Mit dem Begriff «Waffe» im Strafgesetz seien zwar nicht nur Gewehre und Pistolen gemeint, sondern auch Gegenstände, die bei «bestimmungsgemäßer Verwendung» erhebliche Verletzungen verursachen könnten. Das Auto dagegen werde typischerweise nicht zur Bekämpfung von Menschen oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt und sei damit keine Waffe.

Die Unterscheidung ist für die Höhe der Strafe entscheidend: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann im Normalfall mit höchstens zwei, beim Einsatz von Waffen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. (dpa)

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