Auf «Führerschein-Entzug»

Urteil zur EU-Fahrerlaubnis

Wer als Deutscher mit einem EU-Führerschein unterwegs ist, muss im Zweifelsfall eine bestimmte Mindestwohndauer in dem jeweiligen EU-Land nachweisen können, damit die Papiere gelten.

Der Europäische Gerichtshof hat zwar entschieden, dass Deutsche, die hierzulande ihren Führerschein verloren haben, ihn erst nach Ablauf der Sperrzeit (etwa nach einem Fahrverbot, das nach einer Trunkenheitsfahrt ausgesprochen wurde) auch im europäischen Ausland erneut erwerben können. Die Regelung gilt unabhängig davon, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland erst nach Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ausgestellt werden darf.

Mindestens 185 Tage

Die deutschen Behörden können einem Autofahrer, der die deutsche Erlaubnis nicht vorweisen kann, dafür aber zum Beispiel eine aus Tschechien vorlegt, dann aber den Führerschein wieder entziehen, wenn er nicht mindestens 185 Tage in dem anderen EU-Land seinen Wohnsitz hatte. Ein Scheinwohnsitz reicht nach geltender Rechtauffassung für einen gültigen EU-Führerschein nicht aus.
(Az.: C 329/06 u. a.)

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