ACE warnt vor Fan-Rausch mit Alkoholfahne

Nicht nur siegestrunkene Autofahrer bevölkern derzeit die Straßen. Wer bei einem offensichtlich alkoholisierten Fahrer mitfährt, trägt bei einem Unfall Mitverantwortung.

Mit Schaufahrten, Hupkonzerten und flatternden Fahnen feiern derzeit temperamentvolle Fußballanhänger die Siege ihrer Mannschaft. Gelegentlich sitzt hinterm Steuer aber ein Fan mit wehender Alkoholfahne. Das kann böse enden, so der ACE Auto Club Europa. Denn wer bei einem alkoholisierten Fahrer mitfährt und bei einem Unfall zu Schaden kommt, muss sich unter Umständen eine Mitverantwortung anrechnen lassen.

Zweifel an Fahrtüchtigkeit

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Fahrzeugführer ganz offensichtlich betrunken ist. Oder es müssen sich Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit aufdrängen. Allein die Kenntnis, dass der Fahrer alkoholische Getränke zu sich genommen hat reicht nicht, um einen geschädigten Beifahrer in Mitverantwortung zu nehmen, merkte der ACE unter Berufung auf ein Urteil des OLG Hamm an (AZ 13 U 194 / 04).

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