Abwrackprämie kein Einkommen

Für Hartz IV-Empfänger

Erhält ein Empfänger von Hartz IV die staatliche Umweltprämie, dann darf ihm diese nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied jetzt das Sozialgericht Berlin.

Die Abwrackprämie darf Hartz-IV-Empfängern nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Marburg nicht als Einkommen angerechnet werden. Damit rechtfertige sich auch nicht die Kürzung des Hartz-IV-Satzes, wenn ein Bezieher die staatliche Umweltprämie von 2500 Euro bekomme, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Belebung der Wirtschaft

Die Abwrackprämie für alte Autos diene in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur. Auch Hartz-IV-Empfänger müssten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Belebung der Wirtschaft beitragen können und dürften nicht dafür bestraft werden (Az.: 5 AS 222/09 ER). (dpa)

Keine Beiträge vorhanden