Radfahrer werden im Verkehr besser geschützt

Radfahrer werden im Verkehr besser geschützt
Gerade Radfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. © dpa

Radfahrer werden im Straßenverkehr besser geschützt. So müssen Autofahrer zukünftig beim Überholen einen Mindestabstand von 1,50 Meter halten.

Schärfere Strafen für rücksichtslose Autofahrer, mehr Schutz für Fahrräder und Fußgänger: Um gefährliche Situationen vor allem in den Städten in Deutschland zu verhindern, kommen zahlreiche neue Regeln. Der Bundesrat stimmte einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Freitag mit mehreren Änderungen zu.

Scheuer sprach mit Blick auf die StVO-Neuregelungen von einer «wirklichen Stärkung des Radverkehrs». Gerade bei Radfahrern habe sich die Unfallbilanz in den vergangenen Jahren verschlechtert. Im Blick stehen auch immer wieder tödliche Unfälle, bei denen Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radler übersehen haben. Experten beklagen, dass der Ausbau der Radwege zu schleppend vorangeht. Probleme gibt es teils auch mit Pedelecs, also Rädern mit elektrischer Unterstützung.

Regeln sollen schnell in Kraft treten

Das Ministerium will die neuen Regeln «schnellstmöglich» in Kraft setzen, ein genaues Datum gibt es noch nicht. Darauf müssen sich Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer einstellen:

Falschparken

Die Bußgelder fürs Parken in der «zweiten Reihe», auf Geh- und Radwegen steigen – von mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer, also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße gemalt sind. Bisher dürfen Autos dort drei Minuten halten, künftig ist es tabu. In schweren Fällen kann es auch einen Punkt im Register in Flensburg geben. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 Euro künftig 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro.

Rettungsgasse

Nicht immer bilden Autofahrer einen Rettungsgasse. Foto: dpa

Autofahrer müssen Platz machen für Einsatzkräfte und im Stau eine Rettungsgasse bilden. Schon bisher wird es geahndet, wenn man das nicht tut. Künftig soll es auch dieselben Folgen haben, wenn man unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt: Dann drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Mehr Schutz für Radler

Bisher müssen Autofahrer «ausreichenden» Abstand beim Überholen von Radlern halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist – also maximal 11 Kilometer pro Stunde. An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.

Grüner Pfeil

Ein grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn eine Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und niemanden gefährdet. Künftig darf es solch einen Grünpfeil speziell für Radfahrer geben. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Rasen und Lärm

Innerorts droht Rasern künftig früher ein Monat Fahrverbot – nämlich schon, wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt. Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes «Auto-Posing», wird teurer – künftig könnten statt 20 Euro bis zu 100 Euro fällig werden.

Tempolimit

Die Endlos-Debatte dürfte weitergehen, auch wenn der nächste Anlauf nun im Bundesrat gescheitert ist. Ein Vorschlag des Umweltausschusses fand keine Mehrheit. Scheuer meinte, man könne das Thema jetzt alle zwei Wochen «bis zur Erschöpfung diskutieren». Es gebe aber ein bewährtes System mit Tempo-Beschränkungen auf rund einem Drittel des Netzes und der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Eine Frage ist nun aber, ob und wie die SPD tatsächlich noch Druck macht – sie hat ein Tempolimit als ein zusätzliches Vorhaben genannt, das sie in der Koalition mit der Union angehen will.

Anwohnerparken und Tempo 30

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Das Parken für Anwohner soll teurer werden. Foto: dpa

m Bundesrat gab es Vorschläge, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise in Städten auszudehnen – von bisher 10,20 Euro bis 30,70 Euro auf 10 bis 240 Euro im Jahr. Unter anderem darüber soll nun aber erst ein «Bündnis für moderne Mobilität» beraten, das Scheuer mit Ländern und Gemeinden gestartet hat. Das gilt auch für das Vorhaben, Tempo-30-Zonen leichter einrichten zu können – nicht nur vor Schulen, sondern auch auf Schulwegen.

Elektro-Tretroller

Auf dem Tisch lag auch ein Vorschlag, dass Verleihfirmen für E-Tretroller eine Erlaubnis benötigen sollen, damit die Flitzer auf Gehwegen stehen dürfen. Denn das Chaos auf den Bürgersteigen nervt viele. Eine Mehrheit gab es dafür aber nicht.

Busspuren

Kritik gab es an Scheuers ursprünglichem Plan, dass Busspuren auch für Pkw mit mehr als drei Insassen freigegeben werden könnten. Städte sollten das erlauben können, um Fahrgemeinschaften zu fördern. Der Bundesrat strich diesen Punkt aber aus der Verordnung. (dpa)

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