Elektroauto: Preiswirrwarr an der Ladestation

Elektroauto: Preiswirrwarr an der Ladestation
Die Ladetarife für Strom sind nicht immer transparent. © dpa

Wie teuer ist das Laden eines Elektroautos? Schnell ersichtlich ist das nicht. Eine klare Preisangabe an der Ladestation fehlt. Es herrscht ein Preiswirrwarr.

Entsprechend kann Elektromobilität an der Ladesäule für Verwirrung sorgen. Denn während herkömmliche Tankstellen über große Leuchttafeln und Angaben an der Zapfsäule den Literpreis ausweisen, ist das bei Ladesäulen nicht immer der Fall. Doch wo finde ich als Fahrer eines Elektroautos dann die Angaben – zum Beispiel für einen Preisvergleich oder um später meine Abrechnungen zu kontrollieren?

Die Suche nach dem Preis hängt immer davon ab, wer die Ladesäule betreibt oder mit welcher Ladekarte Autofahrer darauf zugreifen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So können unterschiedliche Preise für den Strom an derselben Ladesäule möglich sein – etwa wenn man mit verschiedenen Ladekarten darauf zugreift.

Unterschiedliche Abrechnungen

Die Anbieter rechnen unterschiedlich ab, zum Beispiel pro Ladezeit nach angefangener Stunde oder pro Minute, pro Kilowattstunde oder pauschal mit einer Monatsgebühr.

«Zunächst sollte man schauen, welche Angaben auf der Ladesäule selbst gemacht werden», rät Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale. Die Juristin empfiehlt, die Angaben etwa mit einem Foto zu dokumentieren.

Anrecht auf Angaben

Werden die Preise nicht an der Ladesäule gezeigt, kann es komplizierter werden. Die Betreiber oder das jeweilige Ladenetzwerk veröffentlichen die Preise dann in einer App oder auf einer Webseite. Auch von diesen Angaben sollte man sich einen Screenshot machen. Denn eine Quittung auf Papier gibt es direkt an der elektrischen Tankstelle in der Regel nicht. Die Rechnung für die Ladung erhalten die Ladekartenbesitzer dann oft erst am Ende des Abrechnungsmonats.

«Es ist rechtlich derzeit nicht geklärt, ob der Preis wie bei Kraftstoff-Tankstellen stets an der Ladesäule selbst angezeigt werden muss», sagt Jahn. Doch auch hier hätten Verbraucher auf Grundlage der Preisangaben-Verordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Recht darauf, einen Gesamtpreis vor dem Strom-Kauf genannt zu bekommen. (dpa)

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