Ex-Porsche-Finanzchef Härter zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Kreditbetrugs

Ex-Porsche-Finanzchef Härter zu Geldstrafe verurteilt
Ex-Porsche-Finanzchef Holger Härter vor dem Landgericht Stuttgart. © dpa

Das Stuttgarter Landgericht hat den Ex-Porsche-Finanzchef Härter im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Härter will Revision einlegen.

Porsches früherer Finanzchef Holger Härter ist wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 630.000 Euro verurteilt worden. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass Härter im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW eine Bank falsch informiert hat. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben für den Kredit nicht richtig gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Dienstag in Stuttgart. Auch ein mitangeklagter Manager bekam eine Geldstrafe.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte für Härter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Sie hatte ihm vorgeworfen, Zahlen geschönt zu haben, um an einen Kredit zu kommen. Konkret ging es dabei um die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Dachgesellschaft und Volkswagen. Dabei war die französische Bank BNP Paribas im Frühjahr 2009 an der Anschlussfinanzierung eines 10-Milliarden-Euro-Kredits beteiligt. Das Kreditinstitut selbst fühlte sich nicht geschädigt. Das sei für das Urteil aber nicht entscheidend gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. "Unerheblich ist, ob sich die falschen Angaben tatsächlich ausgewirkt haben."

Im Verfahren hatten Anklage und Verteidigung stets über den Zeitpunkt von Härters Kreditangaben gestritten. Als die umstrittenen Informationen eintrafen, habe die Bank ihre Entscheidung längst getroffen, hatte die Verteidigung argumentiert. Die Anklage sah das anders - ebenso wie das Gericht. Es bezeichnete die Angaben am Dienstag als "entscheidungserheblich".

Härter will Revision einlegen

Auch unter zentralen betriebswirtschaftlichen Begriffen hätten Härter und die Banker dasselbe verstanden, befand das Gericht. Härter hatte das stets bestritten. Maßgeblich für die Vergabe des Kredits sei der künftige Geldbedarf gewesen, den Porsche für die Übernahme der restlichen Anteile an VW benötigt hätte - und den habe der Manager schlicht zu niedrig angesetzt. Die falschen Angaben seien "keine bloße Bagatelle" gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. Härter selbst wies die Vorwürfe am Dienstag erneut von sich. «Viele Dinge, die heute in der Urteilsbegründung genannt wurden, sind nachweisbar falsch», sagte er. Die gut einstündige Begründung der Kammer kritisierte er als oberflächlich und zu kurz. Gegen das Urteil will er Rechtsmittel einlegen.

Ob die Staatsanwaltschaft sich der Revision anschließt, ist indes noch offen. «Ich fand die Urteilsbegründung sehr substanziell, sie ging sehr ins Detail», sagte der zuständige Staatsanwalt. Allerdings habe die Kammer in der rechtlichen Beurteilung in einigen Punkten andere Ansichten als die Anklagebehörde gehabt.

Juristischen Ärger ist Härter auch nach dem Urteil nicht los: Er und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking müssen noch mit einem Prozess wegen Marktmanipulation rechnen. Die Anklage ist bereits erhoben.

Im aktuellen Fall hätten die zahlreichen Fachbegriffe allerdings - auch bei der Kammer - unnötig für Verwirrung gesorgt, sagte der Vorsitzende Richter. "Hätten wir damals gleich gesagt "Cash aus der Täsch", dann wäre es für alle Beteiligten einfacher gewesen." (dpa)

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