Verdacht der Abgasmanipulation bei Porsche

Verdacht der Abgasmanipulation bei Porsche
Die Porsche-Zentrale in Stuttgart. © dpa

Der Sportwagenbauer Porsche soll Abgasmanipulationen auch bei Benzinfahrzeugen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen aufgenommen.

Man habe in der Sache ein Verfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Es bestehe der Verdacht, dass Käufer von Porsche-Autos über den tatsächlichen Verbrauch der erworbenen Fahrzeuge getäuscht worden seien, weil es zuvor bei der Zertifizierung der Autos zu Manipulationen gekommen sei.

Dabei könne es auch «in mittelbarer Täterschaft» zu Steuerhinterziehung gekommen sein. Hintergrund hierfür ist, dass die Höhe der KfZ-Steuer auch vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs abhängt. Wird dieser falsch ausgewiesen, wird in der Folge eine niedrigere Steuer berechnet.

Vorwürfe für Zeitraum 2007 bis 2017

Die Vorwürfe beziehen sich laut Staatsanwaltschaft auf die Jahre 2007 bis 2017. Ermittelt werde nicht gegen Porsche selbst, sondern gegen vier Personen – gegen wen konkret, sagte der Behördensprecher nicht. Ein Porsche-Sprecher sagte auf Anfrage, man sei über die Ermittlungen in Kenntnis. Aus Unternehmenskreisen hieß es, unter den vier Beschuldigten sei kein aktuelles Vorstandsmitglied. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» über die Ermittlungen berichtet.

Erst diese Woche hatte der «Business Insider» unter Verweis auf interne Porsche-Ermittlungen geschrieben, dass sich beim Autobauer selbst der Verdacht erhärtet habe, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern. Demnach bestätigten Mitarbeiter gegenüber der hauseigenen Revisionsabteilung, dass Porsche bei Prüffahrzeugen spezielle Zahnräder im Getriebe verwendet habe – andere als in der Serienproduktion.

Dies könne dazu geführt haben, dass bei Abgasprüfungen ein geringerer Kraftstoffverbrauch als letztlich auf der Straße ausgewiesen wurde. Porsche hatte dazu mitgeteilt: «Die vorliegende Konstellation kann in Einzelfällen erfolgt sein. Die Sachverhalte liegen nach den vorliegenden Erkenntnissen jedoch sehr weit in der Vergangenheit.» (dpa)

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