Zahlung des Bußgeldes erspart Ärger

Führen eines Fahrtenbuchs

Wer nach einem Verkehrsdelikt das Bußgeld nicht zahlen will, sollte sich das genau überlegen. Denn unter Umständen kann von der Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden – und hier kann jeder fehlende Eintrag teuer werden.

Manchmal ist das Akzeptieren eines Bußgelds und der fällig werdende Punkt in Flensburg das kleinere Übel. Bekommt ein Kfz-Halter nämlich das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt, so kann jeder fehlende Eintrag mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt geahndet werden.

Führen eines Fahrtenbuchs als Auflage

Häufig lässt sich bei Verkehrsdelikten nur ein Kennzeichen, nicht aber der Fahrer dingfest machen. Manche Zeitgenossen entziehen sich so einer Verfolgung. Doch können die Behörden in der Folge das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen, um bei weiteren Vergehen den Übeltäter zweifelsfrei überführen zu können. Vor jeder Fahrt müssen dann Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Unterschrift eingetragen werden.

Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin. Die Eintragungen können gerade bei kleineren Fahrten oder in Eile schnell zur lästigen Pflichtübung werden. Fehlende Einträge können jedoch ein Bußgeld von 50 Euro sowie ein Punkt für den Fahrer nach sich ziehen. Je nach Schwere des Vergehens empfiehlt es sich also manchmal, die Strafe der Behörden zu akzeptieren statt "unterzutauchen". (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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