Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung. Zwei Klagen wurden an das Verfassungsgericht weitergeleitet.

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Dies teilte Deutschlands oberstes Steuergericht am Mittwoch in München mit. Deshalb wurden zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr endgültig über die Pendlerpauschale entscheiden.

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert haben. (dpa)

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