Kollision nach Einfädeln

Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes

Das Einfädeln in den fließenden Fahrzeugstrom auf der Autobahn ist eine heikle Verkehrssituation. Alle Beteiligten tragen daran eine eigene Verantwortung.

Im vom Thüringer Oberlandesgericht (Az.: 1c U 555/07, SVR 2009, 28) entschiedenen Fall war ein Autofahrer blinkend über den Beschleunigungsstreifen der Autobahn gezogen. Doch fädelte er nicht nur ein, sondern zog sofort weiter auf die linke Fahrspur, um dort mit einem anderen Wagen zu kollidieren. Wer sofort zum Überholen ansetzt, muss er sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.

Verteilte Last

Andererseits müsse man im folgenden Verkehr bei blinkendem Fahrtrichtungsanzeigers mit einem Spurwechsel rechnen, so die Richter. Daher verteilte das Gericht die Haftung 75 zu 25 Prozent zu Lasten des Auffahrenden. (mid/AG)

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