«Fünf Sachverständige und sechs Meinungen»

Expertenstreit zu Tempoüberwachung

Der ADAC hält eine rechtliche Überprüfung von Blitzerfotos für notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz der Verkehrsüberwachung zu verbessern. Neue Technik sei nicht widerspruchsfrei.

Die Messwerte von Radarfallen sollten nach Ansicht des ADAC von Gerichten überprüft werden können. Nur so könnten die Messergebnisse und die Verkehrsüberwachung insgesamt als Beitrag für die Verkehrssicherheit in der Öffentlichkeit akzeptiert werden, erklärte der Auto-Club in München. Beim ADAC-Rechtsforum befassten sich Experten mit Unzulänglichkeiten bei Tempomessungen. Temposünder hätten demnach einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung, wie der ADAC betonte. In einem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg (Hessen) sei eine Autofahrerin kürzlich freigesprochen worden, weil das Gerät nach Aussage von vier Sachverständigen nicht auf sein korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte.

Klagen gegen Überwachung

Allein in diesem Jahr hätten mehrere Zehntausend Temposünder, die mit dem umstrittenen neuen Messgerät PoliScan geblitzt wurden, gegen ihre Strafzettel geklagt, berichtete der ADAC weiter. Das Laserblitzgerät erlaubt die gleichzeitige Überwachung von drei Fahrspuren. So könnten Raser jetzt auch bei dichtem Verkehr und auf mehrspurigen Straßen zur Rechenschaft gezogen werden, argumentiert der Hersteller Vitronic.

Umstrittener PoliScan

Seit der Zulassung des Blitzers im Jahr 2007 waren jedoch laut ADAC verstärkt Zweifel an der nachträglichen Überprüfbarkeit der Messwerte aufgekommen. Probleme gebe es nach Meinung vieler Gutachter vor allem, sobald sich zwei oder mehrere Fahrzeuge auf dem Messfoto befinden. Dann sei keine eindeutige Zuordnung des Messwertes gesichert. «Fünf Sachverständige und sechs Meinungen - dieses Bonmot hat hier eine Berechtigung», sagte Polizeidirektor Johann-Markus Hans aus Münster zu der Schwierigkeit der Gutachter im Umgang mit PoliScan. Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel bei Frankfurt fügte hinzu: «Einem jetzt betroffenen Bürger kann man aus anwaltlicher Sicht nur raten, Rechtsmittelbeschwerde einzureichen, wenn er mit PoliScan geblitzt wurde.» Um endlich Rechtssicherheit zu haben, wünschten sich viele Teilnehmer des ADAC- Rechtsforums ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Blitzer PoliScan. (dpa)

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