Förderung für Rußpartikelfilter kommt

Die Finanzminister der Länder haben einer Förderung von Rußpartikelfiltern zugestimmt. Der Steuerbonus soll bis einschließlich 2009 gewährt werden.

Autofahrer können mit einer steuerlichen Förderung von einmalig 330 Euro rechnen, wenn sie nachträglich einen Dieselrußfilter einbauen. Nach der Einigung der Umweltminister haben am Donnerstag auch die Länderfinanzminister dem Öko-Bonus zugestimmt. Allerdings mit leichten Änderungen, wie es in Berlin nach der Finanzministerkonferenz hieß. So wird der Steuernachlass rückwirkend von Anfang 2006 an bis einschließlich 2009 gewährt, nicht aber auch für das Jahr 2005. Dies hatten die Umweltminister gefordert. Zudem fällt der Aufschlag bei der Kfz-Steuer geringer aus, der im Gegenzug für nicht nachrüstete Fahrzeuge gezahlt werden soll. Statt 1,60 Euro sind nun 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum vorgesehen.

Streit vor dem Ende

Damit steht der seit März 2005 andauernde Streit über den einmaligen Nachlass bei der Kfz-Steuer vor dem Ende. Da auch die Ministerpräsidenten sowie der Bund dahinter stehen, gilt eine endgültige Verabschiedung des befristeten Anreizprogramms als sicher. Mit dem Aufschlag für Fahrzeuge ohne Rußfilter soll die Subvention ohne Ausfälle für die Länderhaushalte finanziert werden, denen die Kfz-Steuer zufließt. Die Umweltminister hatten eine Überprüfungsklausel vereinbart, mit der nachjustiert werden soll.

Eine Nachrüstung kostet im Schnitt etwa 600 Euro. In Deutschland gibt es schätzungsweise 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Davon könnten nach früheren Berechnungen mindestens zwei Millionen Alt-Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Für die jetzige Einigung wurden 1,5 Millionen Fahrzeuge unterstellt. Wie viele es am Ende sein werden und wie viel das Vorhaben kosten wird, ist letztlich offen. Ziel ist es, die Luftbelastung mit Feinstaub zu reduzieren.

Anfängliche Skepis

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die aufkommensneutrale Förderung von Dieselrußfiltern vereinbart. Die Finanzminister standen dem Vorhaben Partei übergreifend von Anfang an skeptisch gegenüber. Dem Vernehmen nach soll noch geprüft werden, ob das Anreizprogramm und die ungleiche Behandlung nachgerüsteter und nicht nachgerüsteter Fahrzeuge auch mit EU-Recht vereinbar ist. Die Mehrzahl sehe aber keine Probleme, hieß es nach dem Ministertreffen.

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