Bundesrat billigt Steuerbonus für Dieselrußfilter

Der Bundesrat hat die staatliche Förderung von Dieselrußfiltern genehmigt. Autofahrer bekommen ab 1. April etwa die Hälfte der Kosten für die Nachrüstung erstattet.

Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist nach jahrelangem Dauerstreit beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen.

Das von der Länderkammer beschlossene Bund- Länder-Konzept sieht den einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.

Eine schier unendliche Geschichte

Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) begrüßte den Beschluss. Damit sei eine «schier unendliche Geschichte zu Ende gegangen». Bereits im Jahr 2001 hätten die Umweltminister der Länder den Bund aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. Das jetzt verabschiedete Gesetz sei wirtschaftlich vertretbar und für die Umwelt und die Gesundheitsvorsorge ein konkreter Fortschritt.

Die Gegenfinanzierung über den Zuschlag für nicht nachgerüstete Diesel- Pkw sei «überschaubar und sozial ausgewogen», fügte der CSU-Politiker hinzu. Die Förderung sei aber nur ein Element eines Gesamtkonzeptes. Nach den Worten der baden- württembergischen Ressortchefin Tanja Gönner (CDU) wurde eines der wichtigsten umweltpolitischen Vorhaben beschlossen.

Nachrüstung kostet 600 Euro

Eine Nachrüstung mit Dieselrußfilter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut die Hälfte der Kosten würde also mit dem einmaligen Nachlass erstattet. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Schnappauf zufolge sind rund sechs Millionen nachrüstbar. Gönner sprach sogar von einem Potenzial von sechs bis acht Millionen Diesel-Pkw. Die Förderung koste bis zu 2,6 Milliarden Euro.

Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vierjahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt. Die Belastung beläuft sich nach Angaben des Bundes sowie der Länder auf etwa 25 Euro im Jahr. Gönner: «Es gibt auf allen Seiten Gewinner.» (dpa)

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