Bundesrat billigt Kompromiss zur Kfz-Steuerreform

Zum 1. Juli

Die neue Kfz-Steuer kann starten. Ab dem 1. Juli wird die Belastung für Autofahrer nicht mehr nur nach Hubraum berechnet.

Die Kfz-Steuer der Länder wird zum 1. Juli in eine klimafreundliche Bundessteuer umgewandelt, die nicht mehr nur nach Motorgröße bemessen wird. Der Bundesrat billigte am Freitag wie zuvor der Bundestag die im Vermittlungsverfahren beider Häuser erzielten Kompromisse zum Finanzausgleich. Danach erhalten die Länder vom Bund neun Milliarden Euro und damit 150 Millionen mehr als geplant. Damit kann die Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übergehen. Dafür wurde das Grundgesetz mit den Stimmen aller 16 Länder geändert.

Neun Milliarden Euro für die Länder

Die Belastung der Autofahrer für Neuwagen wird damit vom 1. Juli an nicht mehr nur nach Motorgröße, sondern zum größeren Teil nach dem schädlichen Kohlendioxid-Ausstoß der Fahrzeuge ermittelt. Für Altfahrzeuge bleibt es vorerst bei der Besteuerung nach dem bisherigen System.

Der Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), äußerte sich als einziger Redner zufrieden über den Kompromiss im Vermittlungsausschuss. Damit seien 75 Prozent der Länderforderungen erfüllt. Zusammen mit der alleinigen Hoheit über die Lkw-Maut und die Mineralölsteuer wache der Bund nun allein über die Verkehrssteuern und könne damit «eine Verkehrspolitik aus einer Hand machen». (dpa)

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