Autos mit Gasumrüstung erhalten Feinstaubplakette

Auf Gasbetrieb umgerüstete Fahrzeuge können ab dem kommenden Jahr ohne Probleme in die Umweltzonen fahren. Die Grüne Plakette ist ab Euro 1-Fahrzeugen aufwärts gewährleistet.

Auf Flüssig- oder Erdgasbetrieb umgerüstete Fahrzeuge erhalten in der Regel ohne Probleme eine Feinstaubplakette, die zum Fahren in einer Umweltzone berechtigt. Nach Angaben von Bert Korporal vom TÜV Nord in Hannover werden Gasfahrzeuge wie Benziner behandelt. «Die Schlüsselnummer bleibt auch nach der Umrüstung dieselbe», erklärt der Sachverständige. Sie gibt mit der Abgasnorm Auskunft darüber, ob das Fahrzeug eine rote, gelbe oder - für das derzeit beste Abgasverhalten - eine grüne Feinstaubplakette erhält.

Gutachten gibt Sicherheit

Laut Korporal darf ein Fahrzeug nach der Umrüstung auf Flüssig- oder Erdgasbetrieb keine schlechteren Abgaswerte aufweisen. Das muss der Hersteller der Gasanlage in einem Gutachten nachweisen, das bei der Umrüstung mitgeliefert wird. Weil Benziner und Gasfahrzeuge keine Partikel ausstoßen, sei für Euro-1-Fahrzeuge aufwärts in der Regel die grüne Feinstaubplakette drin, so der TÜV-Experte.

Vom Jahreswechsel an wollen die ersten Kommunen in Deutschland Umweltzonen einrichten. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen dann in den durch spezielle Schilder gekennzeichneten Zonen nicht mehr fahren. Verstöße werden laut dem ADAC in München mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. (dpa)

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