Kein Zuschuss mehr für dicke Doppelherz-Brummer

Kein Zuschuss mehr für dicke Doppelherz-Brummer
Der VW Touareg etwa fährt nur knapp 50 Kilometer weit elektrisch © VW

Plug-in-Hybriden müssen ab 2022 mindestens 60 elektrische Kilometer schaffen. Wenn nicht, fallen sie aus der staatlichen Förderung.

Förder-Endspurt bei Plug-in-Hybriden: Für zahlreiche beliebte Modelle gibt es ab dem kommenden Jahr voraussichtlich keine E-Auto-Prämie mehr. Hintergrund ist einer Verschärfung der Förder-Richtlinien. Stichtag ist der Tag der Auslieferung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung.

Zu den Streichkandidaten zählen einer Aufstellung des Vergleichs-Portals „Carwow“ zufolge unter anderem Plug-in-Hybrid-Varianten von Audi Q8, Volvo XC90 und VW Touareg, da sie die dann geforderte elektrische Reichweite nicht bieten. Aktuell liegt der Minimalwert bei 40 Kilometern, ab 2022 müssen es 60 Kilometer sein. Ab 2025 sind 80 Kilometer vorgesehen. Alternativ muss der maximale CO2-Ausstoß auf 50 Gramm pro Kilometer begrenzt sein. Nur wenn mindestens eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die Förderung.

Auch der verringerte Steuersatz dürfte wegfallen

Die aufgelisteten Fahrzeuge, darunter unter anderem auch Ford Explorer, Ford Transit, Jaguar F-Pace, Jeep Wrangler 4xe, Land Rover Defender und Range Rover Velar, sind damit nach aktuellem Stand ab nächstem Jahr auch nicht mehr für den verringerten Steuersatz für Firmenfahrzeuge zugelassen. Zukünftige Käufer müssen zudem selbst dann auf bis zu 6750 Euro BAFA-Förderung samt Herstelleranteil verzichten, wenn der gewünschte Hybrid unter 40.000 Euro kostet. Plug-in-Hybride, die mehr als 40.000 Euro kosten, werden aktuell mit bis zu 5625 Euro gefördert.

Ähnliche Grenzwerte für Fördergelder oder andere Vergünstigungen existieren auch in anderen EU-Ländern. Die Autohersteller haben die erste Generation ihrer Plug-in-Hybriden noch auf diese Anforderungen hin entwickelt, neuere Modelle haben sich bereits den verschärften Regelungen angepasst.

Was ab dem kommenden Jahr mit den nicht mehr förderfähigen Fahrzeugen passiert, hängt vom Einzelfall ab. Die Hersteller können sie unverändert laufen lassen und auf die Förderung verzichten oder die Batteriekapazität und damit die Reichweite anheben. Zumindest bei einem Teil der Fahrzeuge dürfte das technisch ohne große Probleme möglich sein. (SP-X)

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