TÜV: Im Nebel nicht an Rückleuchten orientieren

TÜV: Im Nebel nicht an Rückleuchten orientieren
Bei Nebel sollte man sich nicht am Vordermann orientieren. © TÜV

Im Nebel stellt sich bei vielen Autofahrern Unbehagen ein. Doch das ist unnötig, wenn man sich an einige Regeln hält, auf der TÜV Rheinland hinweist.

So sollte man bei Nebel nicht schnell Gas geben. Das ist genauso falsch wie plötzlich voll auf die Bremse zu steigen. Richtig: Besonnen den Fuß vom Gas nehmen und das Abblendlicht einschalten. Das erklärt der TÜV Rheinland.

Er rät, bei Nebel nur so schnell zu fahren, dass man auf der überschaubaren Strecke anhalten kann. Dabei sollte man sich aber nicht an den Rückleuchten des Vorausfahrenden orientieren. Denn wer den nicht aus den Augen verlieren will, fährt möglicherweise zu dicht auf und riskiert einen Unfall.

Fernlicht keine gute Idee

Das Fernlicht ist auch keine gute Idee. Es schränkt die Sicht ein, da sein Licht von den Tröpfchen im Nebel reflektiert werde. Bei Nebel kann das Gefühl fürs Tempo verloren gehen, also immer mal wieder auf den Tacho sehen. Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, sind maximal 50 km/h erlaubt, auch auf der Autobahn. Und nur dann dürfen Autofahrer bei Nebel die sehr helle Nebelschlussleuchte anmachen.

Wer Nebelscheinwerfer hat, kann sie dagegen auch bei Behinderungen durch Schnee oder Regen anstellen, was für die Schlussleuchte verboten ist. Diese muss sofort wieder ausgestellt werden, wenn sich der Nebel lichtet, man im Stau steht oder in der Stadt fährt. Ihr helles Licht kann ansonsten die Nachfolgenden blenden. Im Frühjahr kann Nebel morgens und abends immer wieder den Verkehr behindern, warnt der Tüv Rheinland. (dpa)

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