Motorrad höchstens elf Monate zulassen

Günstigere Versicherungs-Einstufung

Motorräder sollten mindestens einen Monat im Jahr abgemeldet werden. Auch Cabriofahrer müssen bei Versicherungen auf bestimmte Aspekte achten.

Motorradfahrer können bei der Versicherung sparen, wenn sie das Gefährt für maximal elf Monate zulassen. Denn wird das Motorrad nur zwischen zwei und elf Monaten gefahren, könne sich der Besitzer ein Sonderkennzeichen besorgen, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. Die Versicherung sei dann günstiger.

Vollkasko nur bei teuren Maschinen

Um für den Schadensfall ausreichend gerüstet zu sein, sollte die Versicherung über eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro verfügen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Motorradfahrern außerdem, vor Versicherungsabschluss zu überprüfen, ob der Schutz auch bei Diebstahl, Vandalismus und Brand greift. Eine Vollkasko-Versicherung lohne sich nur bei sehr teuren Maschinen. Ältere Fahrer und Garagenbesitzer bekommen bei vielen Unternehmen einen Rabatt.

Fahrradfahrer sollten den Angaben zufolge über eine private Haftpflicht-Versicherung verfügen. Denn bei einem Unfall greift eine bereits bestehende Kfz-Haftpflicht nicht - die private Haftpflicht- Versicherung übernehme dagegen im Ernstfall mögliche Schadensersatzansprüche von Unfallbeteiligten. Wer sein Fahrrad gegen Diebstahl absichern will, sollte eine Hausratversicherung mit einem entsprechenden Zusatz abschließen.

Cabriodach zum Parken schließen

Auch Cabriofahrer müssen bei Versicherungen einiges beachten: Ist das Heckfenster aus Kunststoff und hat Knickstellen, Kratzer oder ein Loch, kommt die Versicherung möglicherweise nicht für den Schaden auf. Denn sie deckt meist nur Glasbruch ab, warnt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Wurde das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen, zahle nur die Vollkasko-, aber nicht die Teilkasko-Versicherung.

Cabriobesitzer sollten ihr Auto außerdem grundsätzlich nicht mit offenem Verdeck abstellen: Gelangt bei einem plötzlichen Regenschauer Wasser ins Wageninnere, muss der Versicherer den Angaben zufolge nicht zahlen. Denn nach seinem Verständnis liege keine Überschwemmung vor. (dpa/gms)

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