Wer einen Mietwagen ordert, sollte bereits bei der Bestellung Winterreifen buchen. Wird der Mieter beim Fahren des Mietwagens mit Sommerreifen erwischt, muss er für das Bußgeld selbst aufkommen.
Die in der Straßenverkehrsordnung (STVO) geregelte Wintervorschrift gilt auch für Mietwagen. Dennoch sind nicht alle Fahrzeuge in den Flotten der Anbieter auch wirklich mit entsprechenden Pneus ausgerüstet. Aus diesem Grund müssen Kunden bereits bei der Bestellung Winter- oder Ganzjahresreifen buchen.
Möglichkeit der Annahmeverweigerung
Sollte das Fahrzeug dennoch ohne die eis- und schneetauglichen Pneus angeliefert werden, kann der Kunde die Annahme verweigern. Darauf hat jetzt der ADAC hingewiesen. Denn wird ein Mietwagennehmer mit einem Fahrzeug ohne Winterpneus erwischt, muss er für das anfallende Bußgeld von mindestens 40 Euro selbst aufkommen. (mid)