«Ist eine Mercedes S-Klasse hackbar?»

Fachtagung Datenschutz bei Daimler

«Ist eine Mercedes S-Klasse hackbar?»
Die S-Klasse von Mercedes törnt Frauen an © Mercedes

Nicht nur die Vernetzung des Fahrzeuges schreitet immer weiter voran. Die Fahrzeughersteller arbeiten mit Nachdruck am autonomen Fahren. Doch was bedeutet das für den Datenschutz? Der Autobauer Daimler ging bei der Fachtagung «Automobil auf der Datenautobahn» diesen Fragen nach.

Von Frank Mertens

Die Vernetzung des Fahrzeuges liegt im Trend. Es gibt kaum einen Autobauer, der seinen Kunden keine Vernetzung des Smartphones mit seinem Fahrzeug anbietet. Zugleich halten immer mehr Fahrassistenzsysteme Einzug ins Auto, die neben dem Komfort vor allem die Sicherheit für den Kunden erhöhen. Der Weg zum autonomen Fahren ist zudem nicht mehr nur Zukunftsmusik. Doch was bedeutet das aus datenschutzrechtlichen Gründen? Was geschieht mit den Daten im Falle eines Unfalls? Können Sie gegen den Fahrer verwendet werden? Wie gehen Autobauer mit den Daten ihrer Kunden um? Diesen Fragen ging der Autobauer Daimler am Donnerstag in Stuttgarter bei seiner Fachtagung «Automobil auf der Datenautobahn» in Stuttgart nach.

Entscheidung liegt beim Kunden

«Datenschutz ist für uns Kundenschutz», betonte Daimler-Vorstand Christine Hohmann-Dennhardt am Donnerstag bei der Fachtagung. Dem Thema Datenschutz messe Daimler bei der Vernetzung der Fahrzeuge eine hohe Bedeutung bei, wie Hohmann-Dennhardt sagte, die den Vorstandsbereich Integrität und Recht bei den Stuttgartern verantwortet. Natürlich würden auch durch Fahrassistenzsysteme und zur Verfügung gestellte Dienste Daten verarbeitet und gesammelt. «Das alles fängt indes schon bei der Verbindung des Smartphones mit dem Auto an», sagte Hohmann-Dennhardt. Doch der Kunde könne immer sagen, ob er die zur Verfügung stehenden Services auch nutzen wolle oder nicht.

Das trifft beispielsweise auch auf den neuen Dienst Mercedes Me zu, der erstmals in der neuen C-Klasse zum Einsatz kommt. Dieser Dienst ermöglicht es dem Fahrer eines Mercedes-Modells beispielsweise Dienstleistungen wie ein Pannenmanagement, den Notruf-Service eCall oder auch einen Routen-Planer zu nutzen. Er kann dies aber erst dann tun, wenn er eine entsprechende Nutzungsvereinbarung unterzeichnet hat, erklärte Stephan Steinhauer, der Leiter von Mercedes Connect Me.

Vehicle Backend anonymisiert Daten

Doch was geschieht mit den Daten, die der Kunde beispielsweise bei der Anfrage für eine Routenplanung unter Einbeziehung des Live Traffics stellt? Hier, so erklärt Ralf Lamberti, der den Bereich Interaction und Connected Car leitet, würde ein sicheres Datenmanagement dafür sorgen, dass die Daten nicht missbräuchlich verwendet werden. «Unser Vehicle Backend anonymisiert die Daten, sodass sie nicht dem Fahrer zuzuordnen sind.» Wer wisse, welche Möglichkeiten er schaffe, der sei sich auch bewusst, «welche Auswüchse das haben kann».

Deshalb unternehme man auch alles, um Vertrauen beim Kunden zu schaffen. Dazu gehöre auch, dass man seine Systeme von externer Stelle prüfen lasse, so auch die aktuelle S-Klasse, das Flaggschiff des Unternehmens. «Ist eine aktuelle S-Klasse hackbar?», diese Frage haben wir prüfen lassen und einem Sicherheitsunternehmen für drei Monate eine S-Klasse zur Verfügung gestellt, sagte Lamberti. Das Ergebnis ist beruhigend: Nein, ist sie nicht.

Bereits in der Entwicklung spielen diese Sicherheitsfragen eine entscheidende Rolle. Deshalb gäbe es auch für die verschiedenen Bereiche wie beispielsweise Fahrassistenzsysteme, Connected Car oder Chassis und Komfort einen so genannten Security Officer, der die verschiedenen Baugruppen nach Sicherheitslücken checkt, damit das Fahrzeug vor externen Zugriffen sicher ist.

Datenrekorder für autonomes Fahren

Und wie schaut der Datenschutz bei autonom fahrenden Fahrzeugen aus? «Natürlich wenden wir auch alle Schutzmechanismen auf unsere autonomen Fahrzeuge an», sagte der Leiter Fahrassistenzsysteme, Ralf Herrtwich. Dabei weist Herrtwich darauf hin, dass ein autonom fahrendes Auto nicht unbedingt immer auch ein vernetztes sein müsse und die Datenspeicherung «nur für die Beweisführung bei einem Unfall zwingend sei».

So würde die Gesetzeslage beispielsweise in Kalifornien oder Nevada vorsehen, dass die Daten 30 Sekunden vor einem Unfall aufgezeichnet werden müssen. Deshalb würden «autonom fahrende Autos auch immer einen Datenrekorder benötigen», so Herrtwich. Damit könne dann auch aus Gründen der Produkthaftung nachvollzogen werden, ob das Fahrzeug im autonomen Betrieb unterwegs gewesen ist. Daneben könne es aber auch nützlich sein, dass das Auto selbst Daten empfängt, beispielsweise Informationen über Unfälle oder Baustellen oder auch selbst Daten sendet, um seinerseits Infos zu Verkehrsproblemen absetzt.

Doch was ist, wenn Daten nach einem Unfall aus den Systemen ausgelesen werden? Das sei kaum möglich, sagen die Experten. Denn nach dem Ausschalten des Motors werden die Daten innerhalb von 30 Sekunden gelöscht.

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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