Der erste Anschein zählt

Unfall beim Linksabbiegen

Der erste Anschein zählt
Linksabbiegen - die Sorgfaltspflicht entscheidet. © ADAC

Passiert beim Linksabbiegen ein Unfall, spricht der erste Anschein gegen den Linksabbieger. Denn dieser habe ein besondere Sorgfaltspflicht, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

Setzt ein Fahrzeug zum Linksabbiegen an und kollidiert dabei mit einem anderen Auto, das es überholen will, spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich gegen den Linksabbieger. Dieser muss Umstände für einen besonderen Unfallablauf nachweisen können, um diesen Anschein der Schuld zu erschüttern.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 302 O 220/14) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Besondere Sorgfaltspflicht

In dem verhandelten Fall fuhr der Autofahrer mit seinem Wagen hinter einem kleinen Lkw, der seine Geschwindigkeit verringerte. Der Fahrer setzte zum Überholen des Lkw an. Als sich beide Fahrzeuge auf einer Höhe befanden, zog der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug nach links, um auf ein gegenüber liegendes Grundstück einzubiegen. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Der Autofahrer verlangte Schadenersatz.

Mit Erfolg: Ein Linksabbieger habe eine besonders hohe Sorgfaltspflicht, befand das Gericht. Im Allgemeinen könne er den Unfall vermeiden, wenn er diese einhalte, insbesondere sich durch den Blick in den Rückspiegel davon überzeuge, dass die zu überquerende Spur frei sei. Der Lkw-Fahrer habe diesen Anschein hier auch nicht erschüttern können. Er habe keine Umstände genannt, aus denen sich ein möglicher anderer Ablauf des Unfalls ergeben könnte. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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