Restwert-Leasing für Kunden nicht kalkulierbar

Welche Leasingform ist zu empfehlen?

Wer beabsichtigt, ein Auto zu leasen, der sollte sich ganz genau anschauen, für welche Form des Leasings er sich entscheidet. Das Restwert-Leasing biete für den Kunden unkalkulierbare Risiken, so Experten.

Beim Restwertleasing besteht für Kunden die Gefahr, am Ende der Vertragslaufzeit kräftig draufzuzahlen. Die Leasingform sieht vor, dass die Leasingbank das Auto nach Vertragsende zu einem bestimmten Restwert verkauft, der bereits bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Liegt der tatsächliche Verkaufswert am Ende aber unter dem Restwert, muss der Kunde den Differenzbetrag nachzahlen.

Viele Fakoren, die den Restwert bestimmen, könne der Kunde aber gar nicht beeinflussen, warnt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. «Der Gebrauchtwagenmarkt kann zum Beispiel einbrechen, oder es gibt dauernd Rückrufe für mein Modell, so dass der Restwert im Vergleich zum Kaufzeitpunkt deutlich sinkt.»

Restwert wird losgelöst vom Fahrzeugwert kalkuliert

Das größte Risiko sieht der Verkehrsrechtsexperte allerdings noch woanders: «Das Recht erlaubt es, den Restwert völlig losgelöst vom Fahrzeugwert zu kalkulieren.» Im Vertrag muss also gar nicht stehen, was die Bank voraussichtlich für den Wagen bekommen wird. «Die Leasingbank kann dort irgendeine Zahl hineinschreiben», sagt Goldkamp. Oft würden Kunden mit niedrigen Raten gelockt, dafür sei am Ende aber ein höherer Restwert zu zahlen. «Als Kunde merken Sie das nicht, da heißt es dann einfach 'Sie müssen leider noch 5000 Euro draufzahlen'.»

Goldkamp rät zum Kilometerleasing. Bei dieser Leasingform darf der Kunde den Wagen über die Laufzeit behalten und die Kilometer verfahren, die im Vertrag festgelegt sind. «Sie zahlen am Ende lediglich für Mehrkilometer drauf.» Einen Haken gibt es aber auch hier: Der Autofahrer muss genau wissen, dass er die festgelegten Kilometer auch verfährt - sonst lohnt sich das Angebot nicht. (dpa/tmn)

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