MP3-Player fällt nicht unters Handy-Verbot

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MP3-Player fällt nicht unters Handy-Verbot
Ein MP3-Player ohne Telefonfunktion fällt nicht unters Handyverbot. © dpa

Die Nutzung des Handys im Auto ist verboten. Das trifft indes nicht auf einen MP3-Player zu – er darf genutzt werden, so er denn keine Telefonfunktion erhält.

Er kann aussehen wie ein iPhone, man kann damit unter gewissen Voraussetzungen telefonieren, doch der iPod ist kein Handy im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das berichtet der ADAC und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl (Az.: 44 OWI-225 JS 1055/14-121/14). Demnach darf man MP3-Player ohne eigenständige Telefonfunktion auch während der Autofahrt in die Hand nehmen und somit nutzen. Entsprechend verstößt ein MP3-Player nicht gegen das Handyverbot im Auto.

iPod kein Mobiltelefon

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer während der Fahrt einen iPod in der Hand gehalten und in diesen etwas diktiert, wie sich im Rahmen der Hauptverhandlung herausstellte. Da der iPod ein tragbares Medienabspielgerät ist, das über keine eigenständige Telefonfunktion und auch keine SIM-Karte verfügt, handelt es sich nach Auffassung der Richter nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a der StVO. Die Tatsache, dass das Telefonieren über eine App und eine WLAN-Internetverbindung möglich ist, ändere daran nichts. (dpa/tmn)

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