Es muss nicht immer ein Neuwagen sein

Jahreswagen mit deutlichem Preisvorteil

Es gibt immer mehr Kunden, die sich statt für einen Neuwagen für einen Jahres- oder Vorführwagen entscheiden. Doch worauf ist beim Kauf zu achten? Wo liegen die Vorteile?

Wer auf den typischen Neuwagengeruch verzichten kann, fährt mit einem nicht viel älteren Jahres- oder Vorführwagen deutlich günstiger. Auch Rückläufer von Leasingunternehmen und Autovermietern können ein Schnäppchen sein. Beim Kauf sind jedoch einige Dinge zu beachten.

Jahreswagen stammen in der Regel von den Mitarbeitern eines Autoherstellers oder Importeurs. In einigen Unternehmen dürfen diese einen Neuwagen zu besonders günstigen Konditionen kaufen. Nach der vorgeschriebenen Mindesthaltedauer von meist sechs bis zwölf Monaten landen die fast neuwertigen Autos dann zu häufig günstigen Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Neben den relativ geringen Fahrleistungen hat der Käufer auch den Vorteil, dass die Garantie noch mindestens ein Jahr läuft.

Zudem sind Jahreswagen meist gut gepflegt und vernünftig ausgestattet, da der Erstbesitzer sie mit dem Gedanken an den Weiterverkauf erworben hat. Je nach Modell sind Preisvorteile von rund zehn bis 30 Prozent zu erzielen. Besonders günstig ist der Kauf bei einem anstehenden Modellwechsel.

Rückläufer von Vermieter sind günstig

Ähnliches gilt auch für Vorführwagen. Sie haben häufig noch weniger Kilometer auf dem Tacho als Jahreswagen, sind aber ebenfalls oft noch fast neuwertig, umfangreich ausgestattet und meist sehr gut in Schuss. Schließlich dienten sie im Autohaus dazu, mögliche Kunden vom Kauf zu überzeugen.

Besonders günstig sind Rückläufer von Autovermietern und Leasingunternehmen zu haben. Hier sind laut TÜV Süd bis zu 40 Prozent Ersparnis gegenüber einem Neuwagen drin. Der große Preisvorteil resultiert allerdings häufig aus einer wenig umfangreichen Ausstattung und einer vergleichsweise hohen Laufleistung. Vor allem bei Mietwagen sorgen zudem Bedenken der Gebrauchtwagenkäufer für niedrige Preise; sie befürchten aufgrund häufig wechselnder Fahrer einen erhöhten Verschleiß. Laut TÜV Süd ist das jedoch in der Regel nicht der Fall. Trotzdem müssen Mietwagen als solche im Kaufvertrag immer benannt sein – was auch den Wiederverkaufswert bei einem erneuten Besitzerwechsel schmälert. (SP-X)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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