Regierung erwägt beschränkte Dieselfahrverbote

Regierung erwägt beschränkte Dieselfahrverbote
BDI-Chef Kempf hätte sich einen anderen Umgang der Automanager im Dieselskandal gewünscht. © dpa

Plötzlicher Plan für bundesweite Fahrverbote: Kurz vor dem für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prescht die Regierung in Berlin mit der Idee begrenzter Einschränkungen für Dieselfahrer vor.

Zeitpunkt und Inhalt des überraschenden Konzepts lösen jedoch auch Kritik aus. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Norbert Barthle (CDU), erklärte auf eine Anfrage der Grünen, man wolle neue Regeln über die Straßenverkehrsordnung (StVO) einführen. Auf Besitzer von Dieselautos könnten dann «streckenbezogene
Verkehrsverbote oder -beschränkungen» zukommen.

Ziel: «Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub und Abgasen». Über das Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag, hatte zuvor die «Rheinische Post» berichtet.

Treffen mit Modellstädten zur sauberer Luft

Am Montag wollen sich Vertreter von Bund und fünf Modellstädten für sauberere Luft in Bonn treffen. Der Vorschlag aus Berlin lässt aus Sicht von Skeptikern aber wichtige Frage offen. Nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums ließen abgeschwächte Fahrverbote für Dieselwagen, deren Schadstoffausstoß wiederholt die zulässigen Grenzwerte überschreitet, die kommunalen Regelungen unberührt.

«Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeordnet werden», heißt es in der Antwort.

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht dies allerdings als erneutes Manöver, um die Verantwortung letztlich doch wieder in die Städte abzuschieben. «Für eine bundesweit einheitliche Regelung braucht es endlich die Blaue Plakette», meinte der Abgeordnete Matthias Gastel. Auch mit der Lösung über die StVO drohe «ein Flickenteppich» – bei der Umsetzung bleibe das Konzept zu vage. «Die Bundesregierung gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein.»

DUH: Versuch der Beeinflussung

Jürgen Resch. Foto: dpa
Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe bei der Verhandlung in Leipzig. Foto: dpa

Ähnlich bewertete der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, den Vorstoß. Die DUH klagt bundesweit vor vielen Gerichten auf einen besseren Gesundheitsschutz in den Städten, was am Ende zur Vorlage des Themas am höchsten Verwaltungsgericht in Leipzig führte.

«Das ist die Bankrotterklärung der Bundesregierung», sagte Resch der dpa. «Man hat jahrelang den Städten eben dieses unmöglich gemacht. Und unmittelbar vor der drohenden Verurteilung kündigt man jetzt panisch an, doch eventuell eine entsprechende Regelung machen zu wollen. Es ist der Versuch, das Gericht zu beeinflussen.»

Die Bundesregierung hatte am Freitag noch erklärt, sich mögliche Folgen des anstehenden Urteils offen zu halten. Es gelte abzuwarten, was das Gericht verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer.

Aus dem Verkehrsministerium hieß es am Samstag, neben dem beim Dieselgipfel beschlossenen «Sofortprogramm Saubere Luft» seien gegenüber der EU-Kommission Zusatzmaßnahmen angekündigt worden – etwa, Verkehrsflüsse teilweise umzuleiten. «Dazu gehört auch, den Rechtsrahmen so zu präzisieren, dass dies nach einheitlichen Kriterien streckenbezogen in hochbelasteten Straßen geschehen kann. Dabei ist weiterhin das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden.»

Fahrverbote – Blaue Plakette wird gefordert

Blaue Plakette. Foto: dpa
Eine blaue Plakette wird von vielen Experten gefordert. Foto: dpa

Zwar seien Fahrverbote für Diesel zumindest auf ausgewählten Strecken in belasteten Städten inhaltlich nah an seinen Forderungen, sagte Resch. Aber schon 2006 hätten die Länder gefordert, dringend eine Blaue Plakette einzuführen.

«Seit zwölf Jahren streiten wir darüber, eine Möglichkeit zu bekommen, saubere Dieselfahrzeuge von den schmutzigen zu trennen – und seit zwölf Jahren verhindert die Autoindustrie durch Lobbyarbeit, dass wir Entscheidungen bekommen.» Der scheidende Chef des Autoverbands VDA, Matthias Wissmann, hofft, dass die Leipziger Richter ein Urteil fällen, das unterschiedliche Verbotsregelungen zwischen den Städten vermeiden kann.

Laut Resch hätte der Ausschluss älterer Diesel nur für bestimmte Straßen ein Wirrwarr von Einzelregeln zur Folge: «Ich stelle mir diesen Schilderwald vor. Die Städte müssen dann natürlich auch Ausweichverkehre ermöglichen und die nächste und übernächste Straße sperren. Wir wollen doch erreichen, dass man eine Umweltzone als solche einfach kennzeichnet.»

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, hält den Vorschlag ebenso für schwach. «Die Bundesregierung will jetzt offenbar den Städten die Entscheidung über Fahrverbote zuschieben, die dann für einzelne Straßen gelten sollen», sagte er. Die geplante Regelung werfe mehr Fragen auf, als sie löse. Falls einzelne Straßen für ältere Diesel gesperrt würden, weiche der Verkehr aus. Dann gebe es die Schadstoffe anderswo in der Stadt.

Kommunen wurden überrascht

In Leipzig geht es zentral darum, ob Kommunen Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären – etwa eine Blaue Plakette. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, Diesel sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Dieselmotoren auf Herstellerkosten durchzusetzen.

Noch wissen die Stadtoberhäupter kaum, was sie erwartet. Für die fünf Testkommunen kam schon die Ankündigung überraschend, dass sie als Versuchsgebiete etwa für kostenlosen Nahverkehr ausgewählt wurden. «Wir erhoffen uns vor allem Klarheit über die finanzielle Ausstattung des Versuchs und den Rechtsrahmen», sagte Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).

Aus dem Reutlinger Rathaus hieß es: «Die Stadt Reutlingen ist gern „Testgebiet“, aber wir wollen gern erfahren, wer das bezahlt und überhaupt wie die Rahmenbedingungen sein sollen.» (dpa)

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