Strafen für die Stinker

Reform der Kfz-Steuer

Käufer von Neuwagen mit einem hohen CO2-Ausstoß müssen sich so langsam darauf einstellen, bald mehr Geld zu bezahlen. Ab dem 1. Juli tritt die neue Kfz-Steuer in Kraft, die Stinker bestraft.

Im Gerede sind die Stinker unter den Automobilen schon lange. Bereits eine ganze Weile gelten jene Autos nicht mehr als zeitgemäß, zu deren Merkmalen ein hoher Verbrauch und reichlich schädliche Abgase zählen. Nur Konsequenzen hatte das für Käufer nicht. Nun aber will man die rollenden Abgassünder stärker bestrafen. Mittel zum Zweck ist die Reform der Kraftfahrzeug-Steuer, die zum 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Künftig werden nicht mehr nur die Hubräume der Motoren zur Berechnung der Steuer herangezogen, auch der CO2-Ausstoß wird berücksichtigt. Allerdings gilt das zunächst nur für neue Autos - für Fahrzeuge, die bereits auf den Straßen unterwegs sind, ändert sich erstmal nichts.

Einstieg in Ökologisierung

Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hält die Reform für «einen Einstieg in die notwendige Ökologisierung der Autosteuer». Die Änderung würde immerhin auch einen Anreiz zum Kauf effizienterer Fahrzeuge darstellen - weil weniger CO2-Ausstoß auch eine niedrigere Steuer bedeuten. Jedoch findet Hillgärtner in dem neuen Modell auch «Konstruktionsmängel». Besser gefallen hätte dem ACE ein Steuerkonzept, das allein den CO2-Ausstoß berücksichtigt und dabei gänzlich auf die Einbeziehung des Hubraums verzichtet.

Tatsächlich beruht die Berechnung der Kfz-Steuer ab Juli auf einem zunächst etwas umständlich wirkenden Mischkonzept. Auf der einen Seite steht die bekannte Berechnung nach dem Hubraum des Motors: Laut Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main werden bei Benzinmotoren 2 Euro pro 100 Kubikzentimetern Hubraum berechnet, bei einem Diesel sind es 9,50 Euro.

Grenzwert von 120 Gramm

Zusätzlich fließt der CO2-Ausstoß in die Berechnung der Kfz-Steuer ein. Dabei gilt vorerst ein Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer (g/km). Stößt der Wagen weniger CO2 aus, muss der Halter dafür keine Steuer zahlen. «Bei einem CO2-Ausstoß ab 120 Gramm pro Kilometer sind dann für jedes Gramm zwei Euro zu zahlen», erläutert Andreas Hölzel, Sprecher des ADAC in München. Das gilt allerdings nur vorerst: Ab 2012 wird der Schwellenwert auf 110 Gramm gesenkt, eine weitere Senkung folgt 2014, dann muss ab 95 g/km Kfz-Steuer gezahlt werden.

Das alles bezieht sich aber nur auf jene neuen Autos, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Alles, was derzeit noch mit mehr oder weniger dicken Abgaswolken unterwegs ist, zahlt weiter Kfz-Steuer nach dem alten Modell. Das wiederum gilt aber nicht für alle Zeiten. Laut den Experten ist geplant, dass eine Änderung in Richtung des neuen Modells für die alten Autos 2013 folgt. «Es gilt hier ein Bestandsschutz, bis zum 1. Januar 2013 kann nichts geändert werden», so Sabine Götz. Wie ab dann die Steuerregelung für die alten Stinker exakt aussehen wird, ist derzeit noch unklar.

Keine Regel ohne Ausnahme

Aber natürlich wären all diese Regeln nichts ohne Ausnahmen. Die Ausnahme gilt für Neuwagen, die seit Ende 2008 zugelassen wurden, so Andreas Hölzel. «Für Autos, die in der Zeit zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen werden, gelten befristete Steuerbefreiungen.» Die Länge der Befreiung liegt zwischen ein und zwei Jahren und hängt davon ab, welche Abgasnorm erfüllt wird.

Wenn die Befreiungen - je nach Modell - spätestens Ende 2010 ausgelaufen sind, muss auch für diese Fahrzeuge Kfz-Steuer bezahlt werden - ob nach altem oder neuem Modell, hängt vom Einzelfall ab. «Wenn die Steuerbefreiung für das jeweilige Fahrzeug endet, wird eine Günstigkeitsprüfung durchgeführt», erläutert Sabine Götz. Das bedeutet, dass die Behörden ausrechnen, welches Steuerschema für den Halter günstiger ist. Sind nach dem alten Modell weniger Steuern zu zahlen, gilt dieses Verfahren - ist das neue Modell mit der Mischung aus Hubraum- und CO2-Besteuerung günstiger, gilt diese Variante.
Ob die zuständigen Ämter bei diesen Berechnungen alles richtig machen werden, steht heute noch in den Sternen. Fachleute wie Andreas Hölzel weisen aber darauf hin, dass nachrechnen und vergleichen nicht schaden kann. «Man hat auch in der Vergangenheit schon von falschen Steuerbescheiden gehört.»

Während der ADAC das neue Steuermodell grundsätzlich für einen annehmbaren Kompromiss hält, äußert der AvD auch Kritik. Sabine Götz sieht das Problem vor allem darin, dass es sich um eine theoretische Berechnung des CO2-Ausstoßes handelt und nicht um eine Berechnung des realen Ausstoßes auf den Straßen: «Ein Spritschlucker, der eigentlich nur in der Garage steht, hat real einen geringeren CO2-Ausstoß als ein sparsamer Kleinwagen, der jährlich 100 000 Kilometer unterwegs ist.» Eine Umlegung auf die Mineralölsteuer wäre demnach die sinnvollere Variante gewesen.

ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sieht in dem neuen Modell aber auch eine Chance: «Jetzt kommt es darauf an, dass die Konsumenten die richtigen Schlüsse ziehen und die neue Besteuerung als Impuls und Kompass für ihre Kaufentscheidung nehmen.» Wenn nämlich vor allem sparsame Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß gekauft werden, hat das auch eine Bedeutung für die künftige Modellpolitik der Autohersteller - die womöglich auf die Entwicklung weiterer Stinker und Spritverbrenner verzichten. (dpa/tmn)

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