Stuttgart bereitet Fahrverbote für Diesel-Autos vor

Stuttgart bereitet Fahrverbote für Diesel-Autos vor
Feinstaubalarm in Stuttgart. © dpa

Der Countdown für die geplanten Fahrverbote in Stuttgart für Diesel-Autos läuft. Betroffen davon wären Selbstzünder der Abgasnorm Euro 4 und schlechter.

Vom 27. August bis zum 28. September wird der Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan öffentlich ausgelegt, wie das Regierungspräsidium Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Der Entwurf sieht Fahrverbote für ältere Diesel-Autos vom 1. Januar 2019 vor – ganzjährig in der Umweltzone der Landeshauptstadt. Derweil läuft schon die Debatte über eine angemessene Geldstrafe für Verstöße. 80 Euro sind geplant.

Diesel-Autos mit Euro 5 bleiben zunächst verschont. Die grün-schwarze Regierung will Mitte 2019 entscheiden, ob für sie Fahrbeschränkungen überhaupt noch nötig sind. Jedoch ist zur Frage der Euro-5-Diesel noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig.

CDU für Austausch des Straßenbelags

CDU-Verkehrsexperte Thomas Dörflinger brachte erneut die Absaugung und Filterung der Luft sowie den Austausch des Straßenbelags am hoch belasteten Neckartor in Spiel: „Um Euro 5-Fahrverbote zu vermeiden, müssen diese Maßnahmen ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.“

Derweil hält die Stadt Stuttgart trotz sinkender Schadstoffwerte am bundesweit einzigartigen Feinstaubalarm fest, wie eine Sprecherin mitteilte. Vom 15. Oktober an werden an Tagen mit extrem hoher Luftbelastung Autofahrer wieder aufgerufen, ihre Fahrzeuge stehen zu lassen. Zudem dürfen dann Kamine, die nur der Gemütlichkeit dienen, nicht angefeuert werden.

Zuletzt war über die Notwendigkeit weiterer Alarmtage diskutiert worden, da die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub beständig zurückging und nur noch punktuell problematisch war – anders als bei der Stickoxidbelastung vor allem durch Diesel.

Strafe von 80 Euro bei Verstoß

Ein Verstoß gegen das Fahrverbot soll nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) 80 Euro Strafe kosten. Der Betrag orientiert sich an der Bußgeldkatalog-Verordnung, die einen Verstoß gegen ein Fahrverbot in Umweltzonen mit 80 Euro ahndet. „Die Kontrollen werden stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen“, sagte Hermann der „Südwest Presse“ (Donnerstag). In Hamburg, wo es auf einzelnen Strecken Fahrverbote gibt, werden bei einer Missachtung für Autofahrer 20 Euro und für Lastwagenfahrer 75 Euro fällig. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht in der höheren Strafe in Stuttgart „einen weiteren Beleg für den Autohass des Verkehrsministers“.

Hermann sagte, derzeit werde geprüft, wie Fahrzeuge gekennzeichnet werden könnten, die nicht von dem Fahrverbot betroffen seien. „Wir planen die Schaffung eines sichtbaren Zeichens, dürfen allerdings keine eigene Plakette erfinden.“ Eine einheitliche blaue Plakette für neuere Diesel müsste der Bund einführen – der will das aber nicht.

Baden-Württembergs Landeshauptstadt ist wegen ihrer Verkehrsdichte und Kessellage besonders von einer hohen Schadstoffbelastung in der Luft betroffen. Dabei geht es um gefährliche Stickoxide und auch um Feinstaub. Monatelang hat die grün-schwarze Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an der Spitze versucht, die Fahrverbote abzuwenden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwingen das Land aber zu Fahrverboten, um die Luft spürbar sauberer zu bekommen.

Auch Diesel der EU 5  müssen eingeplant werden

Zuletzt entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Verfahren, dass das Land auch die Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 schon jetzt ganz konkret in seinen Plan aufnehmen muss – ansonsten droht dem Land ein Zwangsgeld. Dagegen legte das Land Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Landesregierung will derweil den Druck auf den Bund in Sachen Diesel-Nachrüstung erhöhen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz kündigte eine Bundesratsinitiative an, um die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. „Wenn Bund und Industrie in die Pötte kämen, könnten alle Fahrzeuge mit einer wirksamen Hardware-Nachrüstung von Fahrverboten ausgenommen werden“, zitieren ihn „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“.

Die klare Haltung des Verwaltungsgerichts pro Gesundheitsschutz zeigt sich derweil an einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung: Es setzte ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen das Land fest, weil es nach wie vor nichts unternehme, um einen 2016 mit zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung „Am Neckartor“ geschlossenen Vergleich umzusetzen. Damals hatte das Land den Anwohnern zugesagt, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. (dpa)

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