Keine Einigung im Streit um Diesel-Nachrüstlösung

Keine Einigung im Streit um Diesel-Nachrüstlösung
Der Dieselmotor kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. © dpa

Die Autobauer lehnen eine vollständige Kostenübernahme für Diesel-Nachrüstungen ab. Die Regierung setzt auf deren Verantwortung.
Wie Kanzleramtsminister Helge Braun am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Maßnahmen-Pakets gegen Diesel-Fahrverbote sagte, gäbe es nach wie vor keine Einigung mit den Hersteller. Die Regierung sei in «intensiven Verhandlungen» mit der Industrie, so Braun.

Die Hersteller wollen die Kosten der Hardware-Nachrüstungen nur zu 80 Prozent übernehmen und nicht wie von der Koalition gefordert vollständig. Braun erinnerte an die Verantwortung der Autobauer. Das Kabinett bekräftigte, dass die Autobauer für die Kosten der verbesserten Abgasreinigung aufkommen sollten.

Regierung verabschiedet Arbeitsplan

Das Bundesverkehrsministerium erarbeite „unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen“, heißt es in dem Kabinettsbeschluss. Die Maßnahmen sollten „schnellstmöglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden“.
Die Nachrüstungen sollen dafür sorgen, dass die Luft in Städten sauberer wird. Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und 5 sollen von Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen sein.

Kein Fahrverbot für neue Euro-6-Diesel

Auch die Voraussetzungen, um die Einhaltung von Fahrverboten über Nummernschilder zu überwachen, soll Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) „unverzüglich“ schaffen. Diesel der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltag auf der Straße weniger als 270 Milligramm Stickoxid (NOx) ausstoßen. Neue Euro-6-Diesel werden von Fahrverboten komplett ausgenommen.

Über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes will die Bundesregierung klarstellen, dass Fahrverbote „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen“, in denen im Jahresmittel mehr als 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter gemessen werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm, nach aktuellem Stand wären 15 deutsche Städte betroffen.

Für derzeit 50 Städte, die den Grenzwert weniger deutlich überschreiten, sollen andere Maßnahmen – etwa Nachrüstungen kommunaler Fahrzeuge und eine bessere Verkehrslenkung – ausreichen. Der Kabinettsbeschluss hält aber auch fest, dass die kommunale Selbstverwaltung in diesen Städten weiterhin gelte.

Verhandlung in Mainz

In Mainz verhandelte das Verwaltungsgericht am Mittwoch über Diesel-Fahrverbote in der Stadt. Die zu hohe Belastung der Luft in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid (NOx) hat dazu geführt, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Stuttgart und Frankfurt am Main Fahrverbote für notwendig halten.

Das Thema spielt auch vor der Landtagswahl in Hessen an diesem Sonntag eine wichtige Rolle im Wahlkampf, CDU und SPD schneiden dort in Umfragen schlecht ab. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich lange kritisch zu Nachrüstungen direkt am Motor geäußert, Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) warb dafür. (dpa)

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