Landesregierung muss Fahrverbote für Stuttgart festlegen

Landesregierung muss Fahrverbote für Stuttgart festlegen
Greenpeace demonstriert gegen schmutzige Diesel. © dpa

Fahrverbote in Stuttgart rücken näher: Die Landesregierung muss sich auf einen Termin für Dieselfahrverbote festlegen.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Vortag.
Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro androhen.

Gericht fordert Zusicherung eines Datums

Die grün-schwarze Landesregierung hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen.

Der DUH geht es um die schnelle und vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Nach Reschs Eindruck will das Land überhaupt nicht an Fahrverbote für Euro-5-Diesel ran.

Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Diesel-Autos zu sperren. (dpa)

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